(für alle, die den Blogg nicht soo intensiv verfolgen: vor dem Kriegerdenkmal darf man nicht parken. Das ist kein Paragraph aus der STVO, sondern eine ungeschriebene Regel vom Vermieter Karl Nervensäge (Name von der Redaktion geändert). Diese Regel wird aber vom Herrn Nervensäge wehemend durchgesetzt. Die 2 vor dem Denkmal parkenden sind quasi dem Tod nochmal von der Schippe gesprungen, weil der Herr Nervensäge sie nicht erwischt hat.)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen