Ich hab mal ne Runde gesucht und folgendes gefunden...
Solange keinerlei Gesichter zu sehen sind und die Tatzeit eventueller Straftaten/OWIS unklar ist, wird eine Verfolgung abgelehnt.
Hinzukommt, dass die Videos bearbeitet sein können.
http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t36004.html
http://www.slashcam.de/info/MUeSSEN-Kfz-Kennzeichen-verpixelt-werden--482619.html
http://forum.computerbetrug.de/threads/youtubeuser-anzeigen.28438/
Also eigentlich ziemlich unproblematisch.
AUßER sie suchen gezielt nach dem KZ und haben schon Beweise. Z.b. dutzende Blitzerfotos jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit mit doppelter Vmax. Wenn sich dann einer gezielt dahinter klemmt...
AntwortenLöschenDas mag sein :))
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